Eigenmietwert bleibt: Abschaffung unwahrscheinlich
Der Eigenmietwert, die fiktive Miete, die ein Hausbesitzer für sein selbstbewohntes Haus zahlen müsste, ist seit Jahren ein Streitpunkt in der Steuerdebatte. Viele fordern seine Abschaffung, doch eine solche Änderung erscheint derzeit unwahrscheinlich. Dieser Artikel beleuchtet die Argumente für und gegen den Eigenmietwert und erklärt, warum eine Abschaffung wohl nicht in naher Zukunft zu erwarten ist.
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Wert, der im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird. Er soll die Vorteile des selbstgenutzten Wohneigentums gegenüber der Mietwohnung ausgleichen. Hausbesitzer müssen einen fiktiven Mietbetrag versteuern, der sich nach Faktoren wie Größe, Lage und Ausstattung des Hauses richtet. Dieser Betrag wird auf Grundlage von amtlichen Mietspiegeln oder vergleichbaren Daten ermittelt. Er wird nicht tatsächlich bezahlt, sondern dient lediglich der Besteuerung.
Argumente für die Abschaffung des Eigenmietwertes
Die Kritik am Eigenmietwert ist vielfältig. Häufige Argumente für die Abschaffung lauten:
Ungerechtigkeit und Komplexität
Viele Hausbesitzer empfinden die Berechnung des Eigenmietwertes als ungerecht und zu komplex. Die Ermittlung des Wertes kann sich als schwierig und zeitaufwendig erweisen, insbesondere in Regionen mit schwankenden Mietpreisen. Die Komplexität führt zu Unsicherheiten und möglichen Fehlern in der Steuererklärung.
Belastung für Immobilieneigentümer
Die Besteuerung des Eigenmietwertes stellt eine zusätzliche Belastung für Hausbesitzer dar, insbesondere für diejenigen mit geringerem Einkommen. Diese Belastung wird als ungerecht empfunden, da sie zusätzlich zu den Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Finanzierung des Hauses anfällt.
Hemmnis für Wohneigentum
Kritiker argumentieren, dass der Eigenmietwert den Zugang zum Wohneigentum erschwert, da er die Gesamtkosten für den Hauskauf erhöht. Dies wirkt sich besonders auf junge Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen aus.
Argumente gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes
Auch die Beibehaltung des Eigenmietwertes hat seine Befürworter. Die wichtigsten Argumente lauten:
Steuergerechtigkeit
Befürworter argumentieren, dass der Eigenmietwert für Steuergerechtigkeit sorgt. Er gleicht die Vorteile des selbstgenutzten Wohneigentums gegenüber der Mietwohnung aus und verhindert, dass Hausbesitzer gegenüber Mietern steuerlich bevorzugt werden.
Einnahmen für den Staat
Die Besteuerung des Eigenmietwertes generiert Einnahmen für den Staat, die für öffentliche Ausgaben verwendet werden können. Eine Abschaffung würde zu Einnahmeverlusten führen, die durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden müssten.
Vermeidung von Spekulation
Der Eigenmietwert kann dazu beitragen, Spekulationen am Immobilienmarkt zu vermeiden. Durch die Besteuerung des fiktiven Mietwerts wird der Anreiz reduziert, Immobilien lediglich als Anlageobjekt zu betrachten, ohne diese selbst zu bewohnen.
Fazit: Abschaffung unwahrscheinlich
Obwohl die Kritik am Eigenmietwert berechtigt ist, erscheint eine Abschaffung in naher Zukunft unwahrscheinlich. Die Argumente für Steuergerechtigkeit und die Einnahmen für den Staat überwiegen derzeit die Argumente für die Abschaffung. Eine umfassende Reform des Steuersystems, die den Eigenmietwert neu bewertet, ist zwar denkbar, aber politisch und administrativ sehr komplex und derzeit nicht auf der Agenda. Änderungen sind eher im Detail zu erwarten, z.B. Vereinfachungen der Berechnung oder Anpassungen an regionale Unterschiede. Die Debatte um den Eigenmietwert wird aber sicherlich weitergeführt werden.