HDB 6.12 Einfach Erklärt: Datenschutz für Mieter und Vermieter
Die HDB 6.12, die Richtlinie des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, ist für viele Vermieter und Mieter in Hamburg ein undurchsichtiges Thema. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte einfach und verständlich. Wir beleuchten die Rechte und Pflichten beider Seiten und geben praktische Tipps zur Umsetzung.
Was ist die HDB 6.12?
Die HDB 6.12 ist keine Rechtsverordnung, sondern eine Handlungsanweisung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Sie gibt Empfehlungen zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext von Mietverhältnissen in Hamburg. Sie basiert auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Obwohl keine gesetzliche Vorschrift, sollte sie von Vermietern und Mietern ernst genommen werden, da sie Best Practices beschreibt und im Falle eines Datenskandals als Maßstab für die Beurteilung des eigenen Verhaltens dienen kann.
Welche Daten dürfen Vermieter erheben?
Vermieter dürfen nur solche Daten erheben, die für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mietverhältnisses unbedingt erforderlich sind. Dazu gehören:
Erlaubte Daten:
- Name und Anschrift des Mieters: Dies ist essentiell für die Vertragsabwicklung.
- Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Kommunikation.
- Bankverbindung: Für die Überweisung der Miete.
- Informationen zur Personenzahl: Relevant für die Wohnungsgröße und die Nebenkostenabrechnung.
- Gegebenenfalls Informationen zu Haustieren: Wichtig für die Vereinbarung von Regeln im Mietvertrag.
Nicht erlaubte Daten (ohne Zustimmung):
- Informationen über die politische Einstellung, die Religionszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung des Mieters. Diese Daten sind grundsätzlich unzulässig.
- Daten über die Vermögensverhältnisse des Mieters, außer soweit diese im Rahmen der Bonitätsprüfung notwendig sind (z.B. Schufa-Auskunft). Hier ist jedoch die gesetzliche Grundlage zu beachten.
- Unverhältnismäßig viele Fotos oder Videos des Mieters und seines Eigentums.
Pflichten des Vermieters nach HDB 6.12:
- Datenschutzinformation: Der Vermieter muss den Mieter über die Art der erhobenen Daten, den Zweck der Verarbeitung, die Speicherdauer und seine Rechte informieren. Dies geschieht idealerweise schriftlich, z.B. im Mietvertrag oder einer separaten Datenschutzerklärung.
- Datenminimierung: Es dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben werden.
- Datensicherheit: Der Vermieter muss die erhobenen Daten angemessen schützen, z.B. durch sichere Archivierung und Zugriffskontrolle.
- Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung: Der Mieter hat das Recht, Auskunft über seine Daten zu erhalten, diese berichtigen oder löschen zu lassen.
- Dokumentation: Der Vermieter sollte seine Datenverarbeitungsprozesse dokumentieren.
Rechte des Mieters nach HDB 6.12:
Der Mieter hat das Recht auf:
- Auskunft: Er kann beim Vermieter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
- Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden.
- Löschung: Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollten die Daten gelöscht werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
- Widerruf: Der Mieter kann seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Dies gilt jedoch nur für Daten, die über die zwingend notwendigen hinausgehen.
Tipps für Vermieter und Mieter:
- Vertragliche Regelung: Klären Sie die Datenverarbeitung im Mietvertrag klar und verständlich.
- Datenschutzinformation: Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzinformation verständlich und umfassend ist.
- Datenminimierung: Erheben Sie nur die wirklich notwendigen Daten.
- Datensicherheit: Schützen Sie die Daten angemessen.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Datenverarbeitung noch datenschutzkonform ist.
Fazit:
Die HDB 6.12 bietet wichtige Hinweise zur datenschutzkonformen Abwicklung von Mietverhältnissen in Hamburg. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich mit den wichtigsten Punkten vertraut machen, um rechtssicher und datenschutzfreundlich zu agieren. Im Zweifel sollten Sie sich an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Diese Zusammenfassung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.