Ständerat Lehnt Eigenmietwert-Abschaffung Ab

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Ständerat lehnt Eigenmietwert-Abschaffung ab: Ein Rückschlag für Steuergerechtigkeit?

Der Ständerat hat am 14. Juni 2024 die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich abgelehnt. Die Vorlage, welche vom Nationalrat bereits angenommen worden war, scheiterte mit einem deutlichen Stimmenverhältnis. Dies bedeutet, dass Hauseigentümer weiterhin den fiktiven Mietwert ihres Eigenheims versteuern müssen – eine Regelung, die seit langem kontrovers diskutiert wird. Die Ablehnung im Ständerat wirft Fragen zur Steuergerechtigkeit und den zukünftigen politischen Entwicklungen auf.

Die Argumente gegen die Abschaffung

Die Gegner der Abschaffung des Eigenmietwerts argumentierten vor allem mit finanziellen Aspekten. Eine vollständige Streichung würde zu erheblichen Steuerausfällen führen, die auf andere Steuerzahler umgelegt werden müssten. Die Kompensation der Einnahmenausfälle stellte dabei einen zentralen Punkt der Debatte dar. Konkrete Vorschläge zur Kompensation blieben jedoch oft vage und wurden von den Befürwortern einer Abschaffung als unzureichend kritisiert. Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die Angleichung an andere Länder. Die Schweiz weise im internationalen Vergleich ein relativ niedriges Steuerniveau auf, und die Abschaffung würde diese Position weiter verschlechtern.

Kritik an der Kompensationslösung

Die vorgeschlagene Kompensation der Steuerausfälle wurde im Ständerat stark kritisiert. Viele Räte argumentierten, dass die vorgeschlagenen Massnahmen weder ausreichend noch gerecht seien. Es fehlte an konkreten Zahlen und einer klaren Darstellung, wie die Einnahmenausfälle kompensiert werden sollen, ohne die Steuerbelastung anderer Bevölkerungsgruppen unzumutbar zu erhöhen. Diese Unklarheit trug massgeblich zur Ablehnung der Vorlage bei.

Die Argumente für die Abschaffung

Die Befürworter der Abschaffung plädierten für eine gerechtere Besteuerung. Der Eigenmietwert wird als ungerecht empfunden, da Hauseigentümer für etwas besteuert werden, was sie nicht konsumieren. Sie zahlen bereits Steuern auf ihr Vermögen (Grundstückssteuer) und Hypothekenzinsen. Die Doppelbesteuerung sei damit unverhältnismässig und diskriminierend gegenüber Eigenheimbesitzern. Ausserdem wird argumentiert, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts bürokratisch aufwendig sei und zu unnötigem Verwaltungsaufwand führe.

Soziale Gerechtigkeit im Fokus

Ein wichtiges Argument für die Abschaffung war die soziale Gerechtigkeit. Die Besteuerung des Eigenmietwerts trifft vor allem mittlere Einkommensschichten, die sich ein Eigenheim leisten, aber nicht über ein hohes Vermögen verfügen. Für diese Gruppe bedeutet die zusätzliche Steuerbelastung eine erhebliche finanzielle Belastung.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die Ablehnung im Ständerat bedeutet einen Rückschlag für die Befürworter der Abschaffung des Eigenmietwerts. Ob die Vorlage in einer modifizierten Form erneut behandelt wird, ist derzeit offen. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion um eine gerechtere Besteuerung von Wohneigentum weitergeführt wird. Möglicherweise werden in Zukunft alternative Modelle zur Besteuerung von Immobilien geprüft, um die bestehenden Ungerechtigkeiten zu beheben. Die politische Auseinandersetzung um diese Thematik wird voraussichtlich noch einige Zeit andauern.

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