Ständerat Verwirft Eigenmietwert-Abschaffung

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Ständerat verwirft Abschaffung des Eigenmietwerts – Was bedeutet das?

Der Ständerat hat am 14. Juni 2024 die Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich abgelehnt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer und die Steuerlandschaft der Schweiz. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Entscheids und erklärt, was er für Sie bedeutet.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Mietzins, der bei der Steuererklärung für selbstbewohnte Immobilien angesetzt wird. Er dient der Besteuerung des wirtschaftlichen Nutzens, den Eigentümer aus ihrem selbstgenutzten Wohneigentum ziehen. Die Berechnung des Eigenmietwerts basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter die Lage, Grösse und Ausstattung des Gebäudes. Vereinfacht gesagt: Sie zahlen Steuern auf den Wert, den Sie theoretisch an Miete zahlen würden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten würden.

Warum wurde die Abschaffung gefordert?

Die Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts zielte darauf ab, die Steuerbelastung von Hauseigentümern zu reduzieren und die Steuergerechtigkeit zu verbessern. Befürworter argumentierten, dass der Eigenmietwert eine ungerechte Doppelbelastung darstelle, da bereits Grundsteuern und Hypothekarzinsen zu den Steuerkosten hinzukämen. Sie plädierten für eine vereinfachte und transparentere Steuergesetzgebung.

Argumente der Befürworter:

  • Vereinfachung der Steuererklärung: Die Abschaffung würde die Steuererklärung vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren.
  • Gerechtere Besteuerung: Sie würde die Ungerechtigkeit beseitigen, die durch die Besteuerung des Eigenmietwerts entsteht.
  • Entlastung von Hauseigentümern: Die Abschaffung würde zu einer finanziellen Entlastung für viele Hauseigentümer führen.

Warum lehnte der Ständerat die Abschaffung ab?

Der Ständerat begründete seine Ablehnung mit verschiedenen Argumenten. Ein Hauptpunkt war die finanzielle Auswirkung der Abschaffung auf die Staatsfinanzen. Die Einnahmenausfälle wären beträchtlich gewesen und hätten andere Bereiche des Staatshaushaltes betroffen.

Argumente des Ständerats:

  • Finanzielle Auswirkungen: Die Abschaffung des Eigenmietwerts hätte zu erheblichen Einnahmeverlusten für Bund, Kantone und Gemeinden geführt.
  • Auswirkungen auf die Steuergerechtigkeit: Die Gegner argumentierten, dass die Abschaffung zu einer Verschlechterung der Steuergerechtigkeit führen könnte, da andere Bevölkerungsgruppen nicht in gleichem Masse entlastet würden.
  • Komplexität der Umsetzung: Eine umfassende Reform des Steuersystems würde einen erheblichen Aufwand erfordern.

Was bedeutet der Entscheid für Hauseigentümer?

Der Entscheid des Ständerats bedeutet, dass der Eigenmietwert weiterhin Bestandteil der Steuererklärung bleibt. Hauseigentümer müssen also weiterhin den fiktiven Mietwert ihres Eigenheims bei der Steuererklärung angeben. Es ändert sich nichts an der bestehenden Praxis.

Ausblick: Was kommt als nächstes?

Es ist unwahrscheinlich, dass die Initiative in ihrer jetzigen Form nochmals aufgegriffen wird. Eine umfassende Steuerreform, die den Eigenmietwert thematisiert, bleibt jedoch denkbar. Die Diskussion um eine gerechtere und effizientere Besteuerung von Wohneigentum wird voraussichtlich weitergeführt. Es ist zu erwarten, dass zukünftige politische Debatten die Aspekte der Steuergerechtigkeit und die finanziellen Auswirkungen von Steuerreformen stärker berücksichtigen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Ständerat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt, womit die bestehende Praxis bestehen bleibt. Die Debatte um eine gerechtere Besteuerung von Wohneigentum wird jedoch weitergeführt.

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